Unter Bürgerinformationen sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher der Homepage die Möglichkeit haben sich über Dienstleistungen unserer Gemeinde-, Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung." zu informieren. Den aktuellen Wertstoffkalender für Roschbach finden sie hier.

Für fast alle Lebensbereiche werden Informationen und Dienstleistungen online auf diesen Seiten angeboten und können zum Teil online veranlasst werden.

Für Bauherren gib es spezielle Informationen sowohl im Grundstücksverkehr sowie über technische Details von Baugrundstücken in Neubaugebieten unter www.werke.org

 

Schwerpunktgemeinde Roschbach

 

Welche Bedeutung hat die Bezeichnung Schwerpunktgemeinde?

 

Im Rahmen der Dorferneuerung können Ortsgemeinden, in denen sich strukturelle Veränderungen abzeichnen und ein besonderer Planungs- und Handlungsbedarf besteht, als Schwerpunktgemeinden anerkannt werden. Während dieser Zeit wird der Dorferneuerungsprozess begleitet von einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit.

 

Neben einer Dorfmoderation und einer qualifizierten Beratung privater Bauherren wird die Fortschreibung eines ganzheitlichen und nachhaltigen Dorferneuerungskonzepts gefördert.

 
Den Schwerpunktgemeinden wird bei der öffentlichen und auch privaten Dorferneuerungsförderung eine besonders hohe Priorität eingeräumt. Für eine anerkannte Schwerpunktgemeinde besteht die Möglichkeit nicht nur punktuelle Einzelprojekte, sondern umfassende, ganzheitlich angelegte Konzepte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung (Dorfmoderation) zu realisieren.

 

Die Anerkennung hierfür erhielt Roschbach am 12.04.2013.


Bericht zur Anerkennung

vom 12.04.2013


oder nachstende Datei öffnen:


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Mehr zu den

Schwerpunktgemeinden


 

Fördermöglichkeiten für die Bürger

 

Jeder Bürger hat die Möglichkeit von der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung/Schwerpunktgemeinde zu profitieren. Förderfähige Vorhaben sind zum Beispiel:

  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude.
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen
  • bauliche Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe einschließlich ihrer Nebengebäude und Hofflächen an z.B. die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens o. an das Ortsbild bzw. die Landschaft
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden können u.v.m.

Bei der Planungs- und Beratungsleistungen werden die Bürger vom Dorfmoderator unterstützt. Beratungen können in der Bürgersprechstunde - mittwochs von 19 – 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus - wahrgenommen werden.